Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Für Sie als Geschädigter entstehen normalerweise keine Kosten. Ein Unfallgutachten gehört zum Schadenersatz und ist wichtig, um alle Positionen sauber zu ermitteln.
Häufige Fragen (FAQ)
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Kfz-Gutachten
Nach einem Unfall tauchen oft viele Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Gutachten, Ablauf, Kosten und Ihre Rechte.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, dieser kann aber muss nicht in Stuttgart ansäßig sein. Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Die Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Sollte die Versicherung aus irgendwelchen Gründen die Gutachterkosten nicht oder nur teilweise übernehmen, verzichte ich auf jegliche Ansprüche Ihnen gegenüber. Darauf haben Sie mein Wort!
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter können Sie selbst entscheiden, welchen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen möchten. Dadurch wird der Schaden neutral und vollständig bewertet.
Ein Gutachten lohnt sich meist ab einer Schadenshöhe von etwa 700 bis 1000 Euro. Darunter spricht man häufig von einem Bagatellschaden. Bei höheren Schäden ist ein Schadengutachtenx sinnvoll, da darin Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Ansprüche genau ermittelt werden.
Nach der Terminvereinbarung wird das Fahrzeug besichtigt und der Schaden ausführlich dokumentiert. Dabei werden Fotos erstellt und alle relevanten Daten aufgenommen. Anschließend wird das Gutachten erstellt, in dem Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Schadenspositionen aufgeführt sind. Das fertige Gutachten nach Unfall in Stuttgart können Sie anschließend bei der Versicherung einreichen.
In vielen Fällen kann ein Termin sehr kurzfristig vereinbart werden. Nach der Besichtigung des Fahrzeugs wird das Gutachten meist innerhalb von zwei bis drei Werktagen erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Im Raum Stuttgart-Heumaden und Stuttgart-Sillenbuch biete ich kurzfristige Termine an, komme aber auch gerne in andere Stadtteile oder in die umliegenden Ortschaften.
Ja. Sie haben grundsätzlich das Recht, sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen zu lassen. Man spricht dabei von einer fiktiven Abrechnung. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder den Betrag auszahlen lassen.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger bewertet den Schaden neutral und ausschließlich auf Grundlage der technischen Fakten. Dadurch wird der Schaden vollständig erfasst und nachvollziehbar dokumentiert. Das Gutachten dient anschließend als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung.
Ja. Auch wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, können Sie sich den Schaden auf Grundlage des Gutachtens auszahlen lassen. Dabei werden die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten berücksichtigt und Ihnen von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt.
Ja. Im Gutachten werden neben den Reparaturkosten auch Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung des Fahrzeugs als Folge des Unfalls ermittelt. Nach einem Unfallschaden kann ein Fahrzeug trotz Reparatur an Wert verlieren. Ohne Unfallgutachten wird diese Wertminderung von der Versicherung oft nicht vollständig berücksichtigt.
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